Sie haben ein Einzelunternehmen mit einem Angestellten oder sind Freiberufler und befinden sich gerade in der Startphase? Sie denken, dass sich das Auslagern einer einfachen Buchhaltung nur für bereits etablierte Unternehmen lohnt? Gerade für Startups ist die Auslagerung der einfachen Buchhaltung von Vorteil. Ghassemloo unterstützt Sie gerne mit unseren Steuerexperten.
KMUs werden gerade in der Startphase durch die Kosten und den Aufwand einer eigenen Buchhaltung belastet. Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter müssen viel Zeit damit verbringen, sich in steuerrechtliche Themen einzuarbeiten. Eine ineffiziente Buchhaltung birgt Gefahren – Buchungsfehler, verschwundene Belege können zu Geldstrafen führen, wenn das Finanzamt nachforscht.
Ghassemloo verfügt über ein professionelles Steuerberater-Team, das Ihnen in allen finanziellen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir übernehmen Ihre einfache Buchhaltung kostengünstig und effizient. Somit haben Sie am Jahresende alle Geschäftsfälle verbucht und können die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auf dem Finanzamt auswerten lassen.
Wir erfassen chronologisch alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Auch die Bareinnahmen und Zahlungseingänge auf dem Bankkonto werden erfasst und die dazugehörigen Belege abgelegt.
Bei der einfachen Buchhaltung legen wir alle gängigen Einnahmen und Ausgaben in Kategorien festgelegt. Beispielsweise die Mietzahlungen, Ausgaben für Büromaterial, Telefonkosten usw. Auch alle Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher Reihenfolge erfasst.
Die Einnahmen-Überschussrechnung erstellen wir am Jahresende, damit erfolgt die Auswertung der einfachen Buchhaltung für das Finanzamt. Hierbei werden die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
Die EÜR wird bei der einfachen Buchhaltung verwendet und dies gilt für alle, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, beispielsweise:
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann von allen Unternehmen genutzt werden, die nicht der Bilanzpflicht unterliegen.
Als Voraussetzung für die Verwendung der EÜR gilt (ausgeschlossen Freiberufler), dass in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weniger als 600.00 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn erwirtschaftet werden darf.
Sollten Sie noch Fragen, unser Ghassemloo Steuerberater-Team steht Ihnen gerne für Antworten zur Verfügung.
Ghassemloo ist ein dynamisches und erfolgreiches Steuerberatungsunternehmen, das vor über 15 Jahren in Wien gegründet wurde. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den unterschiedlichsten Branchen, können wir uns professionell für Sie einsetzen und unser Expertenwissen in Ihr Unternehmen einbringen.
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